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AnaCredit: Meilenstein für das künftige European Reporting Framework setzt Banken unter Zugzwang

Mai 24, 2016, 00:26
Title* : AnaCredit: Meilenstein für das künftige European Reporting Framework setzt Banken unter Zugzwang

 

Der EZB-Ratsbeschluss zum Analytical Credit Dataset (AnaCredit) vom 18. Mai 2016 wird spätestens im kommenden Jahr zu einschneidenden Veränderungen im Meldewesen führen: Banken müssen in Zukunft deutlich mehr Kreditinformationen an die Finanzaufsichtsbehörden melden als bisher – vor allem aber werden Meldedaten mit höherer Granularität gefordert. Beim Aufbau eines AnaCredit-konformen Datenhaushaltes sollten Banken nicht nur die aktuellen Anforderungen für das länderübergreifende Kreditregister im Blick haben, sondern schon jetzt die strategische Perspektive auf das künftige European Reporting Framework in ihrer Planung mitberücksichtigen.

Granulare Daten, die von der Finanzaufsicht selbst aggregiert und analysiert werden können, kommen in der bisherigen Meldepraxis der Banken nur in Ausnahmefällen vor – etwa für die Wertpapierhalterstatistik oder die Geldmarktstatistik. Mit der Zustimmung des EZB-Rats zum Analytical Credit Dataset (AnaCredit) wird hohe Datengranularität künftig auch bei einer Vielzahl von Kreditinformationen zur allgemeinen Meldepraxis in Banken gehören. „AnaCredit verwirklicht schrittweise die Vision eines einheitlichen Kreditregisters für den gesamten Euro-Raum. Das ist ein echter Meilenstein beim Paradigmenwechsel für das europäische Meldewesen in Richtung auf ein übergreifendes European Reporting Framework“, sagt Ludger Seiling, Senior Manager bei Sopra Steria Consulting. Und weiter: „Höhere Granularität ermöglicht den Aufsichtsbehörden flexiblere Analysen und verbessert somit ihre Entscheidungsgrundlagen. Auf der anderen Seite geht die Forderung nach fein granularen Kreditinformationen für Banken mit beträchtlichen Herausforderungen einher.“

Schon in der ersten Umsetzungsphase von AnaCredit müssen Banken insgesamt bis zu 88 neue Datenattribute mit sieben Identifikationsschlüsseln für Informationen zu Kreditnehmern und Kreditgeschäften bereitstellen. Alle kreditbezogenen Meldungen basieren dann gemäß Loan-by-Loan-Prinzip grundsätzlich auf Einzelkrediten – wobei die Meldeschwelle für Kredite an juristische Personen mit 25.000 Euro weit unterhalb der bisher gültigen Schwellwerte in den Großkreditmeldevorgaben des Basel Committee on Banking Supervision und der deutschen Aufsichtsbehörden liegen.

Für Banken ergibt sich daraus die Konsequenz, dass neben höherer Granularität auch die Menge der zu meldenden Kreditgeschäfte rapide ansteigen wird. AnaCredit beeinflusst daher den gesamten Workflow der Kreditvergabe. So empfiehlt es sich beispielsweise, Beratungsprozesse so umzugestalten, dass die geforderten Meldeinformationen bereits in dieser Vergabephase ohne großen Aufwand miterhoben werden können – was wiederum entsprechende Front und Back Office-Anpassungen notwendig macht. Generell verlangt der Paradigmenwechsel im Meldewechsel leistungsfähigere und flexiblere IT-Systeme, wobei die Herausforderung nicht nur in der Datenmenge und Granularität besteht, sondern auch in der fachlichen Harmonisierung heterogener  Datenhaushalte für Meldewesen, Controlling, Treasury oder Risikomanagement.

In den Planungsentwürfen für spätere Umsetzungsphasen von AnaCredit und das European Reporting Framework zeichnet sich schon heute ab, dass die Granularität, Komplexität und Menge von Meldedaten in Zukunft weiter stark ansteigen wird.

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