AnaCredit kommt: Auf Finanzinstitute rollt eine regulatorische Anforderungswelle im Kredit-Reporting zu

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Mit dem Beschluss vom 18. Mai 2016 billigt die Europäische Zentralbank das Analytical Credit Dataset (AnaCredit) und stellt damit die Weichen für ein einheitliches Kreditmeldewesen im gesamten Euro-Raum. Ludger Seiling, Senior Manager Banking bei Sopra Steria, erläutert im Interview, welche Auswirkungen AnaCredit auf deutsche Kreditinstitute hat.

Herr Seiling, seit dem 18. Mai ist AnaCredit beschlossene Sache. Was wird anders durch die Neuregelung, und wer ist davon betroffen?

Bisher mussten Finanzinstitute die Bankenaufsicht im Wesentlichen nur über Darlehen in Millionenhöhe gemäß den Großkreditmeldevorgaben des „Basel Committee on Banking Supervision“ und der nationalen Aufsichtsbehörden informieren. Mit AnaCredit hingegen wird künftig das Massenkreditgeschäft meldepflichtig. Die Meldeschwelle sinkt auf 25.000 Euro pro Kreditnehmer. Betroffen von den erweiterten Meldepflichten sind zunächst nur Kreditinstitute – also Privatbanken, Sparkassen und Volksbanken, aber auch Bausparkassen. Zudem gelten die AnaCredit-Regelungen im ersten Einführungsschritt ab Anfang 2018 nur für Kredite an juristische Personen. Allerdings ist eine Ausweitung der Meldepflicht auf den gesamten Finanzsektor und auf Kredite an natürliche Personen für spätere AnaCredit-Phasen bereits in Aussicht gestellt.

 

Das hört sich nach einem beträchtlichen bürokratischen Aufwand an. Was verspricht sich die EZB von AnaCredit?

Der Aufwand ist zweifellos enorm – sowohl für die meldepflichtigen Institute als auch für die Bankenaufsicht. Vor allem, weil sich aus der geplanten Erhebungsmethodik auf Einzelkreditebene nach dem Loan-by-Loan-Prinzip eine ganz neue Komplexität und Granularität der Meldedaten ergibt. Gleichwohl markiert AnaCredit einen Meilenstein für ein harmonisiertes Kredit-Reporting im gesamten Euro-Raum. Nur wenn die Bankenaufsicht granulare statt voraggregierte Daten von den Kreditinstituten erhält, kann sie beliebige eigene Analysen nach unterschiedlichen Kriterien durchführen. Die granularen AnaCredit-Datenbestände sollen zum einen die Qualität der Statistiken im Europäischen System der Zentralbanken verbessern. Zum anderen können die Aufsichtsbehörden ihre Entscheidungen schneller und auf besser fundierter Grundlage treffen. Nicht zuletzt liefert AnaCredit dank flexibler Analysemöglichkeiten zusätzliche Informationen, die Risiken zeitnah erkennen lassen und somit der Finanzstabilität und Geldpolitik zugutekommen. Alles in allem hat AnaCredit also eine ähnliche Zielrichtung wie die bereits etablierte zentrale Wertpapierhalterstatistik.

 

Und was bedeutet AnaCredit ganz konkret für eine einzelne Bank?

Zu allererst eine immense Herausforderung für das interne Datenmanagement. Sie müssen bedenken, dass nach dem gegenwärtigen Stand nicht weniger als 88 Datenattribute zu Kreditnehmern und zu Kreditgeschäften berücksichtigt werden müssen. Angesichts der gestiegenen Attributzahl und der abgesenkten Meldeschwelle müssen sehr viele Banken nun kurzfristig einen hochgranularen Informationsbestand aufbauen, um ihren künftigen Reporting-Pflichten gemäß AnaCredit umfassend gerecht werden zu können. Außerdem aber – und das ist ein positiver Nebeneffekt – bildet der granulare Kreditdatenpool natürlich auch für die Banken selbst eine solidere Entscheidungsbasis und hilft ihnen somit, Kreditrisiken im eigenen Haus nachhaltig zu reduzieren.

 

Was raten Sie Kreditinstituten in Vorbereitung auf AnaCredit?

Kaum eine Bank erhebt schon heute Kreditinformationen in der Breite und Tiefe, wie von AnaCredit verlangt. Deshalb gilt es zunächst einmal, den zusätzlichen Erhebungsbedarf festzustellen. Im Anschluss stellt sich die Frage, wie die zusätzlich geforderten Daten auf möglichst effiziente Weise erfasst und verwaltet werden können. Hierbei empfiehlt es sich beispielsweise, Kreditberatungsprozesse so umzugestalten, dass die geforderten Meldeinformationen bereits in der Vergabephase ohne großen Aufwand miterhoben werden können. Dafür sind wiederum Anpassungen der betreffenden IT-Anwendungen notwendig – wobei generell zu beachten ist, dass AnaCredit und später noch folgende Meldevorschriften in Banken deutlich leistungsfähigere und flexiblere IT-Systeme voraussetzen als heute. Denn in Zukunft müssen die Auswertungssysteme nicht nur ein Vielfaches der momentanen Datenmenge in deutlich höherer Granularität als bisher beherrschen, sondern auch in der Lage sein, heterogene Datenhaushalte etwa aus dem Meldewesen, Controlling, Treasury oder Risikomanagement nahtlos zu integrieren. Wichtig bei der Architekturentwicklung ist, dass sie nicht nur auf die schon jetzt absehbaren Anforderungen rund um AnaCredit zugeschnitten ist. Stattdessen sollte die Systemplanung längerfristig ausgerichtet sein und bereits heute zukünftige Anforderungen im europäischen Meldewesen insgesamt miteinbeziehen. Wie Sie sehen, sind die Herausforderungen enorm. Deshalb lautet mein Rat, möglichst umgehend eine Roadmap für AnaCredit im Kontext der weiteren aufsichtsrechtlichen Entwicklungen aufzusetzen, die dafür notwendigen internen Ressourcen bereitzustellen und sich rechtzeitig nach externer Expertise und Unterstützung umzuschauen.

Ludger Seiling, Senior Manager Banking bei Sopra Steria

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