EU-AML-VO (AMLR) für Kunsthäuser, Auktionshäuser und Luxusgüterhandel

Ab 10. Juli 2027 gelten die Vorgaben der EU-AML-VO (Verordnung (EU) 2024/1624) unmittelbar. Für den Kunstmarkt und den Handel mit Luxusgütern wie Gold und Juwelen ist das keine Formalie. Es entscheidet, ob Sie Verpflichteter sind, welche Sorgfaltspflichten Sie erfüllen müssen und wie belastbar Ihre Prozesse im Tagesgeschäft sind.

Diese Seite richtet sich an Organisationen, die Kulturgüter handeln oder vermitteln (inkl. Kunstgalerien und Auktionshäuser) sowie an Unternehmen, deren Tätigkeit im Handel mit Edelmetallen/Edelsteinen (z. B. Gold) oder hochwertigen Gütern liegt.

Bin ich betroffen?


Kunstmarkt / Kulturgüter

Als Verpflichtete gelten u. a. Personen, die mit Kulturgütern handeln oder beim Handel mit Kulturgütern als Vermittler tätig werden, einschließlich Kunstgalerien und Auktionshäuser, wenn der Wert einer Transaktion oder verbundener Transaktionen mindestens 10.000 EUR beträgt.


Luxusgüterhandel / Edelmetalle, Edelsteine, hochwertige Güter

Die Verordnung erfasst außerdem Personen, deren Tätigkeit im Handel mit Edelmetallen und Edelsteinen besteht (Anhang V nennt z. B. Gold), sowie Personen, die mit hochwertigen Gütern handeln (Anhang IV nennt z. B. Schmuck sowie Gold- und Silberschmiedewaren und Uhren jeweils ab mehr als 10.000 EUR).

Für beide Gruppen gilt: Im Zuge der Reform wird eine EU-weite Bargeldobergrenze von 10.000 EUR beschrieben, die ab 10.07.2027 greifen soll – auch mit Blick auf verbundene Transaktionen.

Was sich in der Praxis ändert: Pflichten, die man nicht „nebenbei“ erfüllt

Governance: Rollen, Verantwortung, Nachweis

Die AML-VO verlangt, dass Verpflichtete auf Leitungsebene einen Compliance-Manager benennen. Zusätzlich müssen Verpflichtete über einen Geldwäschebeauftragten verfügen, der als Kontaktstelle für Behörden dient und u. a. für die tägliche Umsetzung der Strategien, Verfahren und Kontrollen zuständig ist. Für Sie heißt das: Verantwortlichkeiten gehören in eine arbeitsfähige Organisation. Wer entscheidet? Wer prüft? Wer dokumentiert? Und wer ist im Zweifel eskalationsfähig, wenn ein Geschäft nicht sauber ist?

Risikomanagement als Steuerungslogik

Im Kunst- und Luxusgüterhandel sind die Risiken selten „hochfrequent“, aber oft „hochwertig“. Typische Treiber sind Transaktionen über Schwellenwerte, komplexe Käufer-/Verkäufer-Strukturen, internationale Zahlungen, Zahlungen über Dritte sowie Bargeldnähe. Ihre Risikoanalyse muss daraus Kriterien ableiten: Welche Kunden und Transaktionen sind Standard? Was löst vertiefte Prüfungen aus? Welche Schwellenwerte sind intern relevant?

Kundensorgfalt (CDD/KYC): Vertragspartner, auftretende Person, UBO

Die Sorgfaltspflichten beziehen sich auf den Vertragspartner, die auftretende Person und den wirtschaftlichen Eigentümer (Ultimate Beneficial Owner = UBO). In den Details gibt es zentrale Änderungen – insbesondere, wie wirtschaftliche Eigentümer in mehrstufigen Beteiligungsverhältnissen ermittelt werden. Außerdem wird die PEP-Definition ausgeweitet. Entscheidend ist die Alltagstauglichkeit: Know Your Customer (KYC) muss bei Auktions- und Private-Sale-Prozessen ebenso funktionieren wie bei schnelleren Verkäufen, ohne das Geschäft zu blockieren und ohne den Nachweis zu verlieren.

Laufende Überwachung: Aktualisierungspflichten mit festen Höchstfristen

Die AML-VO macht aus „angemessenen Abständen“ verbindliche Höchstfristen: Kundeninformationen müssen risikobasiert aktuell gehalten werden. Der Zeitraum darf ein Jahr bei erhöhtem Risiko und fünf Jahre bei allen anderen Kunden nicht überschreiten. Zusätzlich sind anlassbezogene Aktualisierungen vorgesehen, wenn sich maßgebliche Umstände ändern oder relevante Fakten bekannt werden.

Transaktionen beobachten: Auffälligkeit erkennen, Fälle führen, Entscheidungen dokumentieren

Art. 26 AMLO-VO beschreibt die kontinuierliche Überwachung der Geschäftsbeziehung und der Transaktionen, um sicherzustellen, dass Transaktionen zur Kenntnis über den Kunden, dessen Geschäftstätigkeit und Risikoprofil passen – und um Transaktionen zu erkennen, die vertieft bewertet werden müssen.
Im Kunst- und Luxusgüterhandel ist das besonders relevant für verbundene Transaktionen (Teilzahlungen/Raten/gesplittete Zahlungen) und für Konstellationen mit Dritten. Eine Lösung kann „light“ starten, muss aber eine klare Falllogik haben: Was ist ein Alert? Wann wird daraus ein Case? Wer entscheidet? Was wird abgelegt?

Reporting und Dokumentation: revisionssicher und FIU-fähig

Die operativ schwierigste Pflicht ist häufig nicht die Prüfung selbst, sondern der Nachweis. Prozesse zur Dokumentation der KYC-Prüfungen, zur Fallbearbeitung und zur Archivierung müssen revisionssicher sein. Und: Der Geldwäschebeauftragte ist u. a. für die Meldung verdächtiger Transaktionen an die FIU zuständig.

Schulung und Awareness: Rolle und Routine aufbauen

Pflichten wirken nur, wenn Mitarbeitende sie anwenden können. Schulungen, Onboarding-Plan für neue Mitarbeitende und Awareness-Materialien gehören zum Mindestpaket – gerade dort, wo Business-Teams KYC-Informationen einholen und Auffälligkeiten zuerst sehen.

“Die besondere Attraktivität des Kunstmarktes für Geldwäscher liegt in der Kombination aus hohen Werten, Diskretion in Hinblick auf Käufer, Verkäufer und Transaktionsflüsse, sowie in der subjektiven Preisbildung. Mit der AML-Verordnung wird Compliance vom Randthema zum Wettbewerbsfaktor und setzt genau an diesen Risikofaktoren an. Sopra Steria setzt die regulatorischen Anforderungen so um, dass sie Sicherheit schafft, ohne Geschäftsprozesse auszubremsen.”

Helen Haghighat Panah, Senior-Beraterin
Team Anti-Financial Crime, Sopra Steria

Warum Sopra Steria als Partner für die Umsetzung der AML-VO?

Wir entwickeln, modernisieren und betreiben Systeme, die nicht ausfallen dürfen. Wir übertragen diese Haltung auf Compliance-Umsetzungen: klare Prozesse, belastbare Kontrollen, auditfähige Dokumentation. Wir arbeiten dort, wo Regulierung in Betrieb übergeht: Prozessdesign, Integration, Nachweisführung. Und wir bleiben, wenn aus Konzepten Alltag wird – im Aufbau ebenso wie im Betrieb.

Erster Schritt: Readiness Check – machen Sie Lücken sichtbar

Wir empfehlen eine Vorgehenslogik, die die Umsetzung der AML-VO in verschiedene Phasen unterteilt. Als Startpunkt eignet sich ein Readiness Check. Wir prüfen mit Ihnen systematisch, ob Governance, Risikologik, KYC, Monitoring, Reporting, Archivierung und Schulung bereits stehen oder ob ein Aufbau nötig ist.

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Helen Haghighat Panah
Helen Haghighat Panah
Senior Consultant

Häufig gestellte Fragen

Ab 10. Juli 2027 gilt die Verordnung (EU) 2024/1624 in weiten Teilen unmittelbar.
Wenn Sie mit Kulturgütern handeln oder vermitteln (inkl. Kunstgalerien/Auktionshäuser) und eine Transaktion oder verbundene Transaktionen mindestens 10.000 EUR erreichen.
Die Zusammenfassung der Änderungen nennt „hochwertige Güter“ (z. B. Schmuck sowie Gold- und Silberschmiedewaren und Uhren ab >10.000 EUR) und erfasst zudem den Handel mit Edelmetallen/Edelsteinen, wobei Anhang V u. a. Gold nennt.
Art. 11 sieht die Benennung eines Compliance-Managers (Leitungsebene) und eines Geldwäschebeauftragten vor.
Art. 26 setzt Höchstfristen: 1 Jahr für Kunden mit erhöhtem Risiko, 5 Jahre für alle anderen – plus anlassbezogene Aktualisierung bei relevanten Änderungen.
Geschäftsbeziehungen und Transaktionen sind kontinuierlich zu überwachen, um Abweichungen vom Kundenprofil zu erkennen und vertiefte Bewertungen auszulösen.
Im Rahmen der Reform wird eine EU-weite Bargeldobergrenze von 10.000 EUR ab 10.07.2027 beschrieben.
Die Verordnung beschreibt Pflichten zur Überwachung und Aktualisierung (u. a. Art. 26). Wie Sie diese technisch abbilden, hängt von Volumen, Komplexität und Risikoprofil ab. Entscheidend ist, dass die Logik im Alltag funktioniert und nachweisbar ist.