IT-Sicherheitsgesetz 2.0
Durch die Novellierung des „Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme“ sind neben den Kritischen Infrastrukturen nun auch zahlreiche Rüstungsunternehmen zur Umsetzung von konkreten Maßnahmen zum Schutz der besonders schützenswerten informationstechnischen Systeme verpflichtet.
Sie sind sich unsicher, ob und in welchem Umfang Sie von den Gesetzesvorgaben betroffen sind? Sie möchten die Vorgaben effektiv und kostensparend umsetzen, ohne dabei ihren Tagesbetrieb unnötig einzuschränken? Sie möchten unnötige Geldstrafen vermeiden, die bei Nichtumsetzung der Vorgaben drohen?
Dann greifen Sie auf unsere Expertise zurück.