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MiCA (Market in Crypto-Assets) und ihre Auswirkungen  

MiCA

Was Sie als Bank nun angehen sollten  

 

Am 29.01.2024 veröffentlichten ESMA 2 Konsultationspapiere: Reverse Solicitation und Klassifikation von Krypto-Asset. Alle Anmerkungen können bis zum 29.04.2024 eingereicht werden. ESMA avisiert eine Veröffentlichung von dem finalen Report im Q4/2024.

Mit MiCA ist am 29.06.2023 die Regulierung der Märkte für Kryptowerte in Kraft getreten. Das erste Consultation Paper mit den technischen Standards (RTS/ITS) wurde am 12.07.2023 veröffentlicht. Die finale Fassung aller Durchführungsverordnungen (RTS, IST) wird bis Ende 2024 erwartet, und die Finanzinstitute müssen MiCA ab 01.01.2025 verpflichtend anwenden.

Die EBA empfiehlt allen betroffenen Finanzinstituten und Crypto Asset Service Providers (CASPs), sich darauf vorzubereiten.

Die EBA ist verantwortlich für die Entwicklung von den nun zu veröffentlichen 17 technischen Standards und Leitlinien, um die Anforderungen an ARTs und EMTs zu präzisieren. Darüber hinaus ist sie beauftragt, gemeinsam mit der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) zwei Regulierungsprodukte und gemeinsam mit der ESMA und der Europäischen Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung (EIOPA) ein Produkt zu erstellen.

Die erste Reihe von Konsultationspapieren, die sich auf ART-Zulassungen, qualifizierte Beteiligungen und die Bearbeitung von Beschwerden konzentrieren, wurden bereits am 12.07.2023 veröffentlicht. Es folgten weitere Veröffentlichungen am 20.10.2023 und umfassen Mandate für die Genehmigung von ART-Whitepaper und die Eignung von Mitgliedern des Leitungsorgans von ART-Emittenten und CASPs.

Am 08.11.2023 wurden weitere RTS, ITS und Leitlinie veröffentlichtet (7 RTS, 1 ITS und 2 Guideline). Alle zu diesem Termin veröffentlichten Dokumentationen sind insbesondere für Emittenten von ART und EMT von Bedeutung. Der RTS für Art. 22(6) ist aber auch für CASP relevant: Emittenten von ART sind verpflichtet, in jedem Quartal einen Bericht bei Behörden abzugeben. Dieses RTS enthält Einzelheiten zur Methodik für die Schätzung der Anzahl und des Wertes von Transaktionen im Zusammenhang mit der Verwendung von ART als Tauschmittel, die in den Berichten abgegeben werden sollen. CASP, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit ART erbringen, müssen dem Emittenten die erforderlichen Informationen übermitteln, einschließlich der Meldung von Transaktionen.

 

MiCA - darum geht es

MiCA sorgt für einen harmonisierten EU-Regulierungsrahmen für Kryptowerte und somit für mehr Rechtssicherheit im Kryptogeschäft am Kapitalmarkt. 

Die Verordnung ist für Investoren, Emittenten und Dienstleister relevant. Betroffen sind Unternehmen und Personen, die mit Krypto-Assets handeln, sowie Dienstleister für Kryptowerte (Crypto-Asset Service Providers = CASPs) – sowohl im Primärmarkt als auch im Sekundärmarkt. 

Betroffen sind vermögenswertereferenzierte Token (Asset-referenced Tokens, ART), E-Geld-Token (E-Money Token, EMT) und sogenannte andere Token (zu denen auch die Utility-Token zählen). Auf EU-Ebene wird bereits an einer Ausweitung des Scopes gearbeitet (MiCA II). 

Anlegerschutz: Die MiCA-Verordnung sorgt für eine EU-weit einheitliche Regelung für Crypto-Assets und Crypto-Asset Service Providers (CASPs). Ziel ist ein besserer Schutz der Investoren.  

Emission von Kryptowerten: MiCA legt bestimmte Anforderungen für die Emission von Krypto-Assets fest. Dazu zählen z. B. die Erstellung eines Whitepapers, bestimmte Rückkaufgarantien (zum Nennwert) und Kapitalanforderungen an die emittierenden Institute.  

Erlaubnis- und Meldepflichten: Durch MiCA entstehen zusätzliche Meldepflichten gegenüber den Finanzbehörden, und Institute müssen sich die obligatorischen Whitepaper für die jeweiligen Token-Arten (E-Money Token, Asset-referenced Token sowie sonstige Kryptowerte) freigeben lassen. Zudem teilt die EU mit MiCA Krypto-Assets in Kategorien ein, für die jeweils spezielle Pflichten gelten. 

Identifizierung: Für die Übertragung von Krypto-Vermögenswerten müssen Krypto-Asset-Dienstleister ihre Kunden sowie Begünstigte identifizieren

 

Einige Bestimmungen zu Kryptowerten und E-Geld-Token (Stablecoins) gelten ab Juli 2024. Der Großteil der MiCA-Verordnung wird Anfang 2025 wirksam. Der Rollout der Verordnung erfolgt in drei Iterationen: 29. Juni 2023, 30. Juni 2024, 30. Dezember 2024. 

 

Wie sich MiCA auf Banken auswirkt 

Wir haben eine erste Betroffenheitsanalyse durchgeführt, wie sich MiCA auf eine Universalbank auswirkt. Untersucht wurden der Einfluss der Verordnung auf fünf Kerngeschäftsbereiche sowie der Komplexitätsgrad der jeweiligen Umsetzung. 

Am stärksten sind die Funktionsbereiche IT/Data Management sowie Compliance durch die Anforderungen der MiCA betroffen, und zwar sowohl im Hinblick auf den zu erwartenden Umsetzungsaufwand als auch die Komplexität.

Die Funktionsbereiche Wertpapierhandel/Treasury Management und Risk Management/Controlling sind, bezogen auf den erwarteten Umsetzungsaufwand und den Komplexitätsgrad, ebenfalls in erheblichem Umfang betroffen.  

Der Themenkomplex ESG-Nachhaltigkeit ist derzeit zwar vom erwarteten Umsetzungsaufwand her am geringsten betroffen. Institute müssen sich allerdings auf überdurchschnittlich komplexe Anpassungen einstellen, da das Thema Nachhaltigkeit in sämtliche Unternehmensteile hineinreicht und dadurch breitflächig MiCA-spezifische Anpassungen zu erwarten sind. 

Handlungsbedarf für die Funktionsbereiche Ihrer Bank 

Die Ergebnisse der Betroffenheitsanalyse zeigen, auf welche Themen sich betroffene Finanzinstitute fokussieren sollten: 

IT/Data Management 

Anleger- und Datenschutz: Prüfen Sie Ihre IT-Systeme und Verfahren, um die Authentizität, Integrität und Vertraulichkeit von Daten gemäß den MiCA-Anforderungen sicherzustellen. 

DLT-Infrastruktur und ICT-Systeme: Sorgen Sie für eine aktualisierte und MiCA-konforme technische Dokumentation. 

Compliance 

Meldepflicht: Prüfen Sie für die Beantragung einer Krypto-Zulassung, welche spezifischen Informationen gefordert sind. 

Reportingpflicht: Zu den Krypto-Dienstleistungen muss ein Whitepaper erstellt werden. Je nach Krypto-Dienstleistung sind unterschiedliche Informationen gefordert. CASPs sind gefordert, die jeweils passenden Informationen zu beschaffen und an die Behörden zu übermitteln. Schaffen Sie dafür die notwenigen Prozesse. 

Beschwerdemanagement: RTS und ITS enthalten weitere Präzisierungen für ein Beschwerdeverfahren. Gemäß Artikel 71 sind CASPs verpflichtet, effiziente und transparente Prozeduren für eine zeitnahe und konsistente Bearbeitung von Kundenbeschwerden zu etablieren. Prüfen Sie, ob Ihre aktuellen Systeme, Arrangements, Policies und Prozeduren dem Artikel 71 entsprechen.  

Handel/Treasury Management  

Umsetzung der Handelsvorgaben: CASPs müssen gemäß Artikel 59 eine Zulassung bei den zuständigen Aufsichtsbehörden beantragen. Im Artikel 62 wurden die in den Antrag aufzunehmenden Informationen bereits definiert. Eine Präzisierung ist am 30. Juni 2024 zu erwarten. Starten Sie bereits damit, die nötigen Informationen zu sammeln und MiCA-konform aufzubereiten. 

Risk Management/Controlling 

Monitoring: Die Präzisierung zu den Liquiditätsanforderungen unter Berücksichtigung des Umfangs, der Komplexität und der Art der Vermögenswertreserve und des vermögenswertereferenzierten Tokens erfolgt bis zum 30. Juni 2024. Prüfen Sie bereits jetzt, ob Ihr aktuelles Liquiditätsmanagementverfahren den MiCA-Anforderungen nach aktuellem Stand entspricht. 

Cyberattacken: Prüfen Sie Ihre Governance-Verfahren und Ihre internen Kontrollverfahren, um die Anleger wirksam vor Cyberangriffen zu schützen. 

Anti-Money Laundering (AML)/Countering the Financing of Terrorism (CFT): CASPs müssen gemäß Artikel 62 Informationen zu ihren internen Kontrollsystemen und Prozeduren liefern, um das Risikomanagement im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu bewerten. Prüfen Sie, ob Ihre aktuellen Verfahren zur Minimierung der Risiken der Präzisierung im Konsultationspapier zu Artikel 62 (5) und (6) entsprechen. 

ESG-Nachhaltigkeit 

Transparenz schaffen: Prüfen Sie, welche Nachhaltigkeitsindikatoren in welcher Frequenz in das von MiCA geforderte Whitepaper für die Zulassung von Kryptowerten sowie in regelmäßige Reports einfließen müssen.  

Fahrplan MiCA 2024 

30. Juni 2024: Kryptowerte ART und EMT 

Umsetzung der Offenlegungspflichten, der Governance-Anforderungen und der ESG-Indikatoren.

Ausgewählte Vorschriften zu Stablecoins werden bis Juni 2024 in Kraft treten: Sie werden Anforderungen an die Kreditinstitute sowie an die Zulassung, das Whitepaper, die Marketingmitteilungen und den Sanierungs- und Rücktauschplan enthalten. 

30. Dezember 2024: andere Kryptowerte 

Umsetzung der Anforderungen bzgl. Anlegerschutz und Marktmissbrauch.

Folgende Themen sind bis Dezember 2024 zu erwarten: Gegenstand, Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen in der Verordnung, Normen für andere Kryptowerte, Zulassung für Krypto-Dienstleister, Vorschriften gegen Marktmissbrauch und Aufsichtskompetenzen.  

Prüfen Sie, ob Ihr Haus die oben genannten MiCA-Anforderungen erfüllt und Ihre Prozesse, Datenhaushalte und IT-Systeme am 1. Juni 2025 MiCA-konform arbeiten können.  

MiCA II ist bereits in Arbeit  

Auf EU-Ebene wird bereits an einer Ausweitung des MiCA-Rechtsrahmens gearbeitet. Dafür sorgen unter anderem einige prominente Insolvenzen im Kryptomarkt. Die bislang nicht regulierten Bereiche Krypto-Staking und Kreditvergabe sowie dezentrale Finanzierung (DeFi) sollen dann ebenfalls unter die MiCA-Bestimmungen fallen. Zudem fallen bestimmte Kryptowerte, wie z. B. Security-Token, nicht unter die aktuelle MiCA-Verordnung. Banken und andere CASPs sollten diese MiCA-II-Pläne bereits jetzt in die Bewertung und die Umsetzung der Verordnung einfließen lassen. 

Nutzen Sie uns als MiCA-Sparringspartner 

Wir möchten, dass Sie rechtzeitig auf die Anforderungen der MiCA-Verordnung vorbereitet sind und dadurch vom Potenzial des Wachstumsmarktes Kryptowerte profitieren können. 

Nutzen Sie unsere gebündelte Expertise für Ihre individuelle Betroffenheits-/Gap-Analyse, damit Sie Ihre IT-Systeme und Geschäftsprozesse rechtzeitig anpassen können. Sopra Steria besitzt für die Regulierung des Kapitalmarktes ein spezielles Kompetenz-Center, das sämtliche Entwicklungen im Blick hat.  

Zusätzlich bieten wir Ihnen ein laufendes Monitoring zu den neuesten MiCA-Entwicklungen, den Regulatory Technical Standards (RTS) und Implementing Technical Standards (ITS) sowie zu MiCA II, der Directive on Administrative Cooperation (DAC8) und dem Common Reporting Standard (CRS 2.0). 

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann sprechen Sie uns an! 

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