Digitaler Produktpass (DPP)

Ohne Pass kein Marktzugang in der EU

Am 18. Februar 2027 beginnt in der EU die Passkontrolle für Produkte. Grundlage sind die Batterieverordnung und für weitere Produktgruppen die EU-Verordnung Ecodesign for Sustainable Products Regulation (ESPR). Die EU will mit dem Digitalen Produktpass Kreislaufwirtschaft digital ermöglichen: Verlässliche Produktdaten sollen Reparatur, Wiederverwendung und Recycling erleichtern und Rohstoffe länger im Kreislauf halten.

Zuerst trifft die Pflicht Batterien mit dem Batteriepass, dem Produktpass für Batterien. Danach folgen Stahl, Textilien, Aluminium, Reifen und Möbel. Für jedes betroffene Produkt, das ab dann neu auf den EU-Markt kommt, gilt: ohne gültigen Digitalen Produktpass kein Verkauf. Das gilt ebenso für Hersteller außerhalb der EU, die hier verkaufen wollen.

Sopra Steria bindet Ihre Quellsysteme an und erstellt die Pässe automatisiert aus den Daten, die Sie bereits haben.

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Passkontrolle für Produkte: was geprüft wird und ab wann

Die Zoll- und Marktüberwachungsbehördenlegen die Passkontrolle für Produkte so an: Den Pass stellt das Unternehmen aus, das das Produkt in Verkehr bringt. Im EU-DPP-Register, seit dem 20. Juli 2026 in Betrieb, stehen nur die Kennungen, die Produktdaten bleiben beim Unternehmen. Zoll und Marktüberwachung prüfen, ob Kennung und Register zusammenpassen und ob die Angaben korrekt, vollständig und aktuell sind.


Der Pass wirkt über den Verkauf hinaus. Reparatur- und Recyclingbetriebe lesen über den QR-Code aus, welche Stoffe im Produkt stecken und wie es sich zerlegen lässt. So lassen sich Bestandteile gezielt zurückgewinnen und erneut einsetzen. Rohstoffe bleiben im Kreislauf, und Unternehmen werden unabhängiger von einzelnen Lieferanten.

Den Anfang machen Batterien. Für die übrigen Produktgruppen legt die EU-Kommission die Termine in eigenen Rechtsakten fest. Die Pflicht greift jeweils frühestens 18 Monate nach deren Inkrafttreten. Den aktuellen Stand führt die Europäische Kommission auf ihrer DPP-Seite.

Welche Frist für Ihr Sortiment gilt, klären wir im Erstgespräch.

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Herausforderung: Die Daten sind verstreut oder fehlen

Welche Angaben in den Pass gehören, legt die EU je Produktgruppe fest. Beim Batteriepass sind das unter anderem Materialzusammensetzung, CO2-Fußabdruck, Rezyklatanteil, Leistung und Lebensdauer sowie Hinweise zur Zerlegung. Für einen Produktpass braucht es Angaben aus Entwicklung, Einkauf, Fertigung, Qualitätssicherung und von Lieferanten. In vielen Unternehmen liegen sie in getrennten Systemen: Stücklisten und technische Merkmale im PLM, Stammdaten im ERP, Fertigungsdaten im MES, Produktinformationen im PIM, Nachweise in Lieferantenportalen oder Excel-Listen.

Die Daten sind selten vollständig. Wie bei jeder ESG-Regulierung verlangt der Pass spezifische Kennzahlen. Die Rohdaten dafür sind mal besser, mal schlechter verfügbar, manchmal fehlen sie ganz oder liegen bei Zulieferern in der vorgelagerten Wertschöpfungskette.

Wer daraus von Hand Pässe baut, schafft das für ein Pilotprodukt. Bei einem großen Sortiment ist es nicht mehr zu leisten, denn die Skalierung fehlt. Beim Batteriepass braucht zudem jede einzelne Batterie ihren eigenen Pass. Werden Batterien zu einem Speicher zusammengeführt, ist zusätzlich ein übergeordneter Pass nötig, der auf die Einzelpässe verweist. Hinzu kommt die Pflege: Wechselt ein Lieferant oder ein Material, muss der Pass nachziehen.

Lösung für den Digitalen Produktpass: Digitaler Zwilling und Pässe per Knopfdruck

Sopra Steria führt die Daten aus Ihren Systemen und aus der Lieferkette automatisch zusammen und erstellt daraus den Produktpass. Was bisher von Hand zusammengetragen wird, steht nach der Anbindung auf Knopfdruck bereit. Über den QR-Code am Produkt sehen Kunden, Partner und Behörden jeweils die Angaben, die für sie bestimmt sind, von der Herkunft der Rohstoffe bis zum Recycling.

Ihre Vorteile:

  • Product Data Integration: Die Pflichtangaben kommen direkt aus ERP, PLM, MES und von Ihren Lieferanten. Niemand kopiert Werte in Formulare.
  • Nachweis von Herkunft, Nachhaltigkeit und DPP-Compliance: Der Pass belegt, was die EU für Ihre Produktgruppe verlangt. Grundlage ist ein Product Data Management mit revisionssicherer Datenbereitstellung, Aufbereitung und Qualitätsprüfung: Wir binden vorhandene Daten an, identifizieren fehlende Angaben und führen die Daten zusammen.
  • Erweiterbar für weitere Produktgruppen: Kennung, Schnittstellen und Zugriffsrechte folgen derselben Logik, nur die Pflichtfelder wechseln. Fällt später eine weitere Ihrer Produktgruppen unter die Pflicht, bauen Sie auf der bestehenden Anbindung auf.
  • Datensouveränität: Die Lösung läuft in Ihrer Systemlandschaft, ohne dauerhaftes SaaS-Abonnement. Wer welche Angabe sehen darf, regeln Rollen und Rechte. Stücklisten und Lieferantenbeziehungen bleiben unter Ihrer Kontrolle.

 

In drei Schritten zum Produktpass: identifizieren, verbinden, erstellen

So entsteht der Pass auf Knopfdruck.

Wir klären, welche Ihrer Produkte wann unter welche Regelung fallen und welche Datenfelder sie verlangt. Diese Pflichtfelder gleichen wir mit Ihrem Datenbestand ab. Danach steht für jedes Feld fest, aus welchem System es kommt, wer es verantwortet und wo noch eine Lücke ist.
Wir binden die führenden Systeme an, zum Beispiel ERP, PLM, PIM, MES und Lieferantenportale, und hinterlegen die regulatorischen Vorgaben als Regeln. Von da an werden die Pflichtangaben automatisch aus den Systemen gezogen. Fehlende oder widersprüchliche Werte fallen auf, bevor ein Pass entsteht.
Sind Quellen und Regeln angebunden, entsteht der Produktpass auf Knopfdruck, samt Kennung und QR-Code. Ändert sich ein Wert im Quellsystem, werden die Daten für den Pass aktualisiert[NS15.1]. Kommt eine neue Produktgruppe hinzu, ergänzen wir das Regelwerk. Die Anbindung bleibt bestehen.

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Erfahrung aus Projekten

Batteriepass für Second Life: Für einen Automobilhersteller hat Sopra Steria einen Prototyp des digitalen Batteriepasses gebaut, ausgelegt vor allem auf die Weiterverwendung von Fahrzeugbatterien in Batteriespeichern. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren Fragen rund um den Digitalen Produktpass.

Sprechen Sie uns an!

Bei uns arbeiten Branchenfachleute aus den Teams Industries und Digital-Sustainability Hand in Hand: Die eine Seite kennt Ihre Regulatorik und Lieferkette, die andere bindet Ihre Systeme an.

Katarina Willig
Katarina Willig
Associate Director Industries
"Der DPP ist kein Nachhaltigkeits-Add-on. Er schafft Marktzugang und macht Daten zum Wettbewerbsvorteil.“
Niklas Schwermann
Niklas Schwermann
Manager ESG Services
„Der QR-Code ist der einfache Teil. Die eigentliche Arbeit beginnt dort, wo Produktdaten fehlen, widersprüchlich sind oder in fünf Systemen gleichzeitig liegen.“

Häufige Fragen zum Digitalen Produktpass

Der Digitale Produktpass (DPP, englisch Digital Product Passport, oft auch EU Digital Product Pass) ist ein digitaler Datensatz, der ein Produkt eindeutig identifiziert und die vom EU-Recht vorgeschriebenen Angaben enthält, etwa zu Materialien, Herkunft, CO2-Fußabdruck, Reparierbarkeit und Recycling. Abrufbar ist er über einen Datenträger am Produkt, meist einen QR-Code. Rechtsgrundlage ist die Ökodesign-Verordnung (EU) 2024/1781 (ESPR), seit 18. Juli 2024 in Kraft. Für Batterien gilt die Batterieverordnung (EU) 2023/1542.
Für Batterien ab dem 18. Februar 2027. Für die Produktgruppen der Ökodesign-Verordnung legt die EU-Kommission das Datum in delegierten Rechtsakten fest. Die Pflicht greift frühestens 18 Monate nach deren Inkrafttreten. Als erste Gruppe sind Eisen und Stahl an der Reihe, der Rechtsakt ist für das vierte Quartal 2026 angekündigt. Textilien, Aluminium und Reifen folgen 2027, Möbel 2028. Unabhängig davon gilt der Pass für Wasch- und Reinigungsmittel ab 2029 und für Spielzeug ab dem 1. August 2030.
Elektrofahrzeugbatterien, Batterien für leichte Verkehrsmittel wie E-Bikes und E-Scooter sowie Industriebatterien mit mehr als 2 kWh Kapazität, darunter stationäre Energiespeicher oberhalb dieser Schwelle. Jede einzelne Batterie erhält einen eigenen Pass. Verantwortlich ist das Unternehmen, das die Batterie in der EU in Verkehr bringt.
Einen festen Termin gibt es noch nicht (Stand: Oktober 2026). Der ESPR-Arbeitsplan der EU-Kommission für 2025 bis 2030 sieht für Elektro- und Elektronikgeräte produktübergreifende Anforderungen vor, etwa an Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteil. Die Rechtsakte dazu sollen zwischen 2027 und 2029 verabschiedet werden. Erst sie legen fest, ob und ab wann für Elektronik ein Digitaler Produktpass Pflicht wird und welche Angaben er enthält.
Ja. Maßgeblich ist, dass das Produkt in der EU in Verkehr gebracht wird. Bei Importen muss dem Zoll die Registrierungskennung des Produktpasses mitgeteilt werden, der sie mit dem EU-Register abgleicht. Hersteller in Drittstaaten brauchen den Pass deshalb genauso wie europäische.
Ein Produkt, das unter eine DPP-Pflicht fällt, darf ohne Pass nicht in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Das regeln Artikel 9 der ESPR und für Batterien Artikel 77 der Batterieverordnung. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Inverkehrbringens: Die Pflicht gilt für Produkte, die ab dem jeweiligen Stichtag in der EU in Verkehr gebracht werden. Marktüberwachungsbehörden können den Vertrieb untersagen, die Sanktionen legen die Mitgliedstaaten fest.
Das Register ist die zentrale EU-Datenbank für die Kennungen von Produktpässen. Es ist seit dem 20. Juli 2026 in Betrieb. Gespeichert werden eindeutige Kennungen und Metadaten. Die Produktdaten selbst bleiben beim verantwortlichen Unternehmen. Registriert wird über eine Weboberfläche oder eine Schnittstelle (API).

Nein, der Zugriff ist gestuft. Beim Batteriepass gibt es öffentliche Angaben, Angaben für Personen mit berechtigtem Interesse und Angaben nur für Behörden. Wer als berechtigt gilt, regelt die Kommission in einem Durchführungsrechtsakt, der für das vierte Quartal 2026 angekündigt ist.

 Ja. Das System ist dezentral angelegt: Die Daten liegen beim Unternehmen oder bei einem beauftragten DPP-Dienstleister. Die ESPR verlangt zusätzlich eine Sicherungskopie bei einem unabhängigen Dienstleister (Artikel 10 Absatz 4).
Über den QR-Code erfahren Reparatur- und Recyclingbetriebe, welche Materialien ein Produkt enthält und wie es sich zerlegen lässt. Beim Batteriepass gehören dazu Angaben zur Materialzusammensetzung und zum Rezyklatanteil sowie, nur für Berechtigte, Hinweise zur Zerlegung. Damit lassen sich Bestandteile gezielt ausbauen und als Sekundärrohstoff nutzen. Das hält Rohstoffe im Kreislauf und verringert die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten.