EU-AML-VO: Anti-Geldwäschepaket trifft Banken ganzheitlich

KYC endet nicht beim Onboarding. Die EU-AML-VO betrifft den gesamten Bankbetrieb.

Ab dem 10. Juli 2027 gelten zentrale Vorgaben der EU-AML-VO unmittelbar. Für Banken wird Geldwäscheprävention damit noch stärker zu einer Frage des laufenden Betriebs. Die Umsetzung entscheidet sich nicht allein in Richtlinien, sondern im Zusammenspiel von Kundendaten, Risikologiken, Prozessen, Systemen und wirksamen Kontrollen. Welche Kundendaten sind verlässlich? Welche Risikologik greift im Onboarding, im Zahlungsverkehr, im Kredit- und Wertpapiergeschäft und in der laufenden Kundenbeziehung? Und wer kann im Prüfungsfall belegen, dass Kontrollen nicht nur definiert, sondern im Tagesgeschäft wirksam sind?

Diese Elemente müssen entlang des gesamten Kunden- und Produktlebenszyklus konsistent zusammenspielen. Für Kreditinstitute und weitere betroffene Finanzinstitute reicht es deshalb nicht aus, einzelne AML-Prozesse isoliert anzupassen. Entscheidend ist, Fachlichkeit, Daten, Systeme, Transaktionsüberwachung und Verantwortlichkeiten so miteinander zu verbinden, dass die AML-Logik vom Onboarding über Zahlungsverkehr, Kredit- und Wertpapiergeschäft bis zur laufenden Überwachung durchgängig funktioniert.

Sopra Steria unterstützt Banken dabei, den konkreten Handlungsbedarf zu bestimmen, Anforderungen in umsetzbare Fach- und IT-Maßnahmen zu überführen und die neuen Anforderungen nachhaltig im Betrieb zu verankern.

AML-Readiness prüfen

Was sich durch die EU-AML-VO für Banken verändert

Bisher setzten die Mitgliedstaaten die EU-Richtlinien national um. In Deutschland über das GWG.  Die EU-AML-VO ersetzt die nationalen Regelungen und wird EU weit vereinheitlicht. Die Verordnung enthält erstmals klare Vorgaben, wie Verpflichtete ihre internen Richtlinien, Verfahren und Kontrollen ausgestalten müssen. Für Banken wird damit noch wichtiger, dass Risikoanalyse, Kundensorgfaltspflichten, Daten, Screening, Transaktionsüberwachung, Kontrollen und Governance nachvollziehbar aufeinander abgestimmt sind. 

Das beginnt beim Onboarding und der Kontoeröffnung. Es betrifft Zahlungsverkehr, Kreditvergabe, Wertpapier- und Handelsgeschäfte, Korrespondenzbankbeziehungen, Trade Finance, Bestandskundenmanagement, Screening, Monitoring und regelmäßige Datenaktualisierungen. Auch Governance und Nachweisfähigkeit rücken stärker in den Mittelpunkt:

  • Wer entscheidet?
  • Welche Daten sind führend?
  • Wo entsteht ein Prüfpfad?
  • Wie stellen Institute sicher, dass Kontrollen im Tagesgeschäft greifen?

 

Die aktuelle Praxis: Viele Banken arbeiten heute mit gewachsenen Strukturen. Kundendaten liegen verteilt. Prozesse unterscheiden sich je nach Produkt, Kundensegment, Vertriebskanal, Buchungssystem oder Organisationseinheit. Fachliche Verantwortung ist oft bekannt, aber nicht immer durchgängig in Systemen, Workflows und Kontrollen verankert.

Die EU-AML-VO macht diese Brüche sichtbar. Sie verlangt keine neue Parallelwelt für Compliance. Sie verlangt belastbare Abläufe in der bestehenden Bankenrealität.

Auswirkungen auf den gesamten Kundenlebenszyklus

Die Umsetzung der EU-AML-VO beginnt somit dort, wo Kundenbeziehungen entstehen, Transaktionen ausgeführt, Produkte genutzt, Risiken überwacht und Kundenbeziehungen weiterentwickelt werden.

Kein isoliertes Regulierungsprojekt: Die Verordnung wirkt in der gesamten Organisation.

Awareness und Lead-Management
Bereits frühe Kontaktpunkte können relevant sein, wenn Kundengruppen, Länderbezüge, Produkte oder Vertriebskanäle besondere Risiken aufweisen. Entscheidend ist, ob Informationen strukturiert erfasst werden und später im Onboarding, in der Risikoklassifizierung und in der laufenden Überwachung verwendbar bleiben.

Onboarding und Kontoeröffnung
Im Onboarding müssen Identifikation, Verifikation, wirtschaftlich Eigentümer, PEP-Prüfung, Sanktionsscreening, Zweck und Art der Geschäftsbeziehung sowie Risikoklassifizierung zusammenpassen. Die Logik darf nicht nur dokumentiert sein. Sie muss in Systemen, Workflows und Kontrollpunkten abgebildet werden. Nur dann entsteht ein Prüfpfad, der auch unter Zeitdruck funktioniert.

Zahlungsverkehr und Transaktionsmonitoring
Viele AML-relevante Auffälligkeiten entstehen im laufenden Zahlungsverkehr: bei ungewöhnlichen Transaktionsmustern, neuen Gegenparteien, Länderbezügen, Sanktionsindikatoren oder Abweichungen vom erwarteten Kundenprofil. Die EU-AML-VO rückt deshalb die Verbindung von KYC, Risikoprofil, Transaktionsüberwachung und Alert-Bearbeitung stärker in den Mittelpunkt.

Kredit-, Wertpapier- und Handelsgeschäft
Im Kredit-, Wertpapier- und Handelsgeschäft müssen wirtschaftliche Hintergründe, Mittelherkunft, Sicherheiten, Gegenparteien, Handelsmuster und Auffälligkeiten angemessen geprüft werden. Für Banken ist das besonders sensibel, weil Produktprozesse häufig komplex sind und Entscheidungen dennoch nachvollziehbar dokumentiert werden müssen.

Bestandskundenmanagement und Kundenentwicklung
Kundenbeziehungen verändern sich. Neue Produkte, geänderte Risikoprofile, neue wirtschaftlich Berechtigte, veränderte Mittelherkunft, neue Länderbezüge oder abweichendes Transaktionsverhalten können AML-relevant werden. Banken brauchen deshalb klare Auslöser, wann Kundendaten aktualisiert, Risiken neu bewertet und Prüfungen vertieft werden.

Aus der Regulatorik entsteht so ein Betriebsmodell mit klaren Daten, klarer Kontrolle und klarer Verantwortung.

Wo für Banken Handlungsbedarf entsteht

Die wichtigste Frage lautet: Welche AML-Logik muss in unserer Bank verlässlich funktionieren – fachlich, technisch und organisatorisch? Ein strukturierter Readiness Check sollte fünf eng miteinander verbundene Bereiche abdecken:

Banken sollten klären: Welche Gesellschaften, Geschäftseinheiten, Kundensegmente, Produkte, Kanäle und Prozesse sind betroffen? Welche Risiken entstehen insbesondere im Zahlungsverkehr, Kreditgeschäft, Wertpapiergeschäft, Trade Finance, Korrespondenzbankgeschäft sowie bei Auslands- und Gruppenbezügen? Und: Wie wirken sich diese Risiken auf Sorgfaltspflichten, Kontrollen und Überwachung aus?
Welche Daten werden für Identifizierung, wirtschaftlich Berechtigte, Risikoklassifizierung, PEP- und Sanktionsprüfungen benötigt? Wo liegen sie, welche Systeme sind führend und wer verantwortet ihre Qualität? Wo bestehen Lücken, Dubletten oder widersprüchliche Informationen?
Sind Prozessschritte, Entscheidungen und Eskalationen nachvollziehbar dokumentiert? Sind präventive und detektive Kontrollen risikoorientiert ausgestaltet? Lassen sich Risiken aus der Risikoanalyse den eingesetzten Kontrollen und Überwachungsmaßnahmen eindeutig zuordnen?
Welche Kernbankensysteme, Zahlungsverkehrsplattformen, CRM-Systeme, KYC-Lösungen, Screening- und Monitoring-Tools, Data-Warehouse-Strukturen und Reporting-Strecken sind beteiligt? Welche fachlichen Anpassungen ziehen technische Änderungen nach sich? Welche Schnittstellen sind kritisch für die Roadmap? Und welche Abhängigkeiten bestehen zu laufenden Transformationsprogrammen?
Welche Rollen tragen Verantwortung für AML? Wie arbeiten Vertrieb, Marktfolge, Zahlungsverkehr, Operations, IT, Risikomanagement, Compliance und Interne Revision zusammen? Wie werden Änderungen gesteuert? Wie werden Mitarbeitende befähigt? Und wie wird sichergestellt, dass die neue AML-Logik nicht nur im Projekt funktioniert, sondern im Bankbetrieb stabil bleibt?

Unterstützung durch Sopra Steria bei der EU-AML-VO-Umsetzung

Sopra Steria unterstützt Banken dabei, die EU-AML-VO aus der regulatorischen Anforderung in arbeitsfähige Prozesse, Datenmodelle, Kontrollen und Systemanpassungen zu übersetzen. Wir verbinden dazu regulatorische Fachlichkeit mit Prozess-, Daten- und Technologiekompetenz.

Wir starten in den Fachprozessen, in den Daten, in den Schnittstellen und in der Verantwortung zwischen Compliance, IT, Vertrieb, Marktfolge, Operations und Risikomanagement – also dort, wo die Umsetzung im Bankalltag entschieden wird.

Wir prüfen gemeinsam mit Ihren Fach- und IT-Teams, wo regulatorischer Handlungsbedarf entsteht und welche Umsetzungsfelder zuerst angegangen werden müssen. Dazu gehören Verpflichtetenkreis, Produkt- und Prozessanalyse, Datenlage, Systemlandschaft, Kontrolllogik und Governance. Das Ergebnis ist kein abstraktes Zielbild. Es ist eine belastbare Einordnung: Was ist kritisch? Was kann parallel laufen? Was braucht Vorlauf? Wo entstehen Abhängigkeiten zu laufenden IT- oder Transformationsprogrammen?
Wir übersetzen Anforderungen in Prozesse, Datenanforderungen, Kontrollpunkte und Systemänderungen. Dazu gehören KYC-Logik, Risikoklassifizierung, Screening, Monitoring, Datenaktualisierung, Dokumentation und Reporting. Entscheidend ist die Verbindung von Fachlichkeit und Technologie. AML funktioniert nur dann verlässlich, wenn Regeln, Daten und Systeme denselben Prozess abbilden.

Die EU-AML-VO wird im Alltag entschieden. Deshalb unterstützen wir bei Rollenmodellen, Arbeitsanweisungen, Schulungslogik, Testfällen, Nachweisführung, Reporting und Übergang in den Betrieb. So entsteht Geldwäscheprävention, die nicht nur im Projektplan steht. Sie läuft in den Prozessen, auf die sich Banken im täglichen Geschäft und bei Prüfungen verlassen müssen.

Warum Sopra Steria

Sie arbeiten an Prozessen, die nicht ausfallen dürfen. Wir auch.

Regulatorik wirkt am besten, wenn Prozesse, Daten und Systeme zusammenarbeiten. Sopra Steria unterstützt Banken exakt an dieser Schnittstelle: von der fachlichen Einordnung über Prozess- und Kontrollgestaltung bis zur technischen Umsetzung und operativen Verankerung.

Dieser integrierte Ansatz nützt vor allem in gewachsenen Systemlandschaften, bei komplexen Schnittstellen, uneinheitlicher Datenqualität und parallelen Transformationsvorhaben. Statt einer isolierten Compliance-Lösung entsteht eine Roadmap, die regulatorische Anforderungen mit der bestehenden Bankenrealität verbindet.

Die EU-AML-VO greift dort, wo Banken Kundinnen und Kunden aufnehmen, Konten und Depots führen, Zahlungen ausführen, Finanzierungen vergeben, Wertpapiergeschäfte begleiten und Risiken laufend überwachen. Entscheidend wird sein, AML-Risiken früh zu erkennen, Kundendaten belastbar zu halten und klare Verantwortung zwischen Vertrieb, Marktfolge, Operations, IT, Risikomanagement und Compliance zu verankern. Wer jetzt strukturiert vorbereitet, schafft Geldwäscheprävention, die im Alltag funktioniert und in Prüfungen trägt.

Larissa Franze, Managerin Anti-Financial Crime, Sopra Steria

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Larissa Franze
Larissa Franze
Managerin Anti-Financial Crime

Häufige Fragen zur EU-AML-VO für Banken

Die Verordnung (EU) 2024/1624 gilt ab dem 10. Juli 2027 in weiten Teilen unmittelbar. Banken sollten die Vorbereitung deutlich früher starten, weil fachliche, organisatorische, datenbezogene und technische Anpassungen ineinandergreifen. 

Betroffen sind insbesondere Kreditinstitute, Finanzinstitute, Zahlungsinstitute, E-Geld-Institute, Wertpapierinstitute und weitere verpflichtete Finanzmarktteilnehmer. Entscheidend ist der konkrete Verpflichtetenkreis und die Frage, welche Produkte, Geschäftsbereiche, Kundensegmente und grenzüberschreitenden Aktivitäten in den Anwendungsbereich fallen.
Banken sollten jetzt starten, weil KYC, Risikoklassifizierung, Transaktionsmonitoring, Datenqualität, Kontrollen und Governance nicht kurzfristig angepasst werden können. Die Umsetzung betrifft Prozesse, Systeme, Verantwortlichkeiten und den laufenden Betrieb und muss vor dem Stichtag belastbar funktionieren.
Eine Gap-Analyse zeigt, wo Anforderungen noch nicht erfüllt sind. Sie beantwortet jedoch nicht abschließend, wie Prozesse, Daten, Systeme und Zuständigkeiten im Bankalltag zusammenwirken. Erst die Übersetzung in priorisierte Maßnahmen, Verantwortlichkeiten und eine integrierte Roadmap macht die Umsetzung steuerbar.
Art. 26 der EU-AML-VO setzt klare Höchstfristen. Dabei richtet sich die Aktualisierungsfrequenz nach dem Risiko der Geschäftsbeziehung. Der Zeitraum zwischen zwei Aktualisierungen darf bei Kunden mit höherem Risiko ein Jahr und bei allen anderen Kunden fünf Jahre nicht überschreiten. Unabhängig davon ist eine anlassbezogene Überprüfung erforderlich, wenn sich relevante Kundenumstände ändern oder neue relevante Informationen bekannt werden. Entscheidend ist, dass Banken diese Fristen und Auslöser in ihren Prozessen, Datenhaushalten und Systemen verlässlich abbilden.
Geschäftsbeziehungen und Transaktionen sind risikoorientiert gegen das erwartete Kunden- und Risikoprofil zu prüfen. Dazu gehören insbesondere Zahlungsverkehr, neue oder ungewöhnliche Gegenparteien, geografische Bezüge, Produktnutzung, Screening, Schwellenwerte, Alert-Bearbeitung und anlassbezogene Aktualisierungen.
Die Risikoanalyse bildet die Grundlage des risikobasierten Ansatzes. Banken müssen Risiken aus Kundengruppen, Produkten, Dienstleistungen, Vertriebskanälen, Transaktionsarten, geografischen Bezügen, Korrespondenzbankbeziehungen und Gruppenstrukturen nachvollziehbar bewerten. Daraus werden Sorgfaltspflichten, Kontrollen, Überwachungsmaßnahmen, Szenarien, Schwellenwerte und Aktualisierungszyklen abgeleitet.
Nicht zwingend. Entscheidend ist, dass die fachliche Monitoring-Logik funktioniert, dokumentiert und nachweisbar ist. Ob bestehende Systeme angepasst, Schnittstellen erweitert, Szenarien geschärft, Datenhaushalte bereinigt oder neue Komponenten eingeführt werden müssen, hängt vom Geschäftsmodell, Risikoprofil und der bestehenden Systemlandschaft ab.
Ein Readiness Check entlang des Kunden- und Produktlebenszyklus schafft Transparenz über regulatorische Lücken, Daten- und Prozessbedarf, Kontrollwirksamkeit sowie technische Abhängigkeiten. Darauf lässt sich eine priorisierte Umsetzungsroadmap aufbauen.