DSGVO bringt Medienbranche in Bedrängnis - Daten über Sehgewohnheiten müssen portierbar sein

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Medienunternehmen in Deutschland geraten durch die ab 25. Mai 2018 geltende EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unter massiven Druck. Sie müssen bis zu diesem Zeitpunkt in der Lage sein, alle über Kunden gespeicherten Daten bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter überspielen zu können. Betroffen sind auch erfasste Sehgewohnheiten, beispielsweise wann ein Zuschauer welche Sendung wie lange geschaut hat. Die wenigsten Medienanbieter, wie Pay-TV-, Video-on-Demand-Anbieter und Online-Dienste der Sender sind derzeit darauf vorbereitet. Der Grund: Sämtliche Daten sind auf die drei bis vier IT-Systemwelten und deren Subsysteme verteilt. Die Umsetzung der DSGVO erhöht den Aufwand um zirka das Zwanzigfache, zeigt eine aktuelle Markteinschätzung von Sopra Steria.

Pay-TV- und Video-on-Demand-Plattformen wie Amazon Prime, Sky, Netflix und Maxdome boomen in Deutschland. Rund acht Millionen Menschen besitzen hierzulande mindestens ein Abonnement der verschiedenen Dienste, fast doppelt so viele wie 2008. Die Umsätze haben sich seitdem fast verdreifacht, auf fast drei Milliarden Euro, zeigt eine Studie des Verbandes Privater Rundfunk und Telemedien e.V. Auch klassische TV-Sender haben ihr App- und Online-Angebot massiv ausgebaut. Die Medienbranche lebt davon, dass sie viel über ihre Zuschauer und ihre Vorlieben weiß. Gerade US-Anbieter sind Experten darin, die Sehgewohnheiten ihrer Kunden auszuwerten und ihnen je nach Interessenprofil Filme, Serien und Apps zu empfehlen. Verknüpft mit Diensten wie X-Ray weiß Amazon beispielsweise, ob ein Kunde gerne Filme mit schnellen Autos, Berglandschaften oder brünetten Schauspielern schaut. Für die Vermarktung von Product-Placements sind diese Erkenntnisse eine wahre Goldgrube. Auch deutsche Plattformen analysieren, was ihre Kunden am liebsten konsumieren. Ihre Datenbanken sind allerdings noch weniger umfangreich.

Der Datenhunger löst nun jedoch einen massiven Aufwand bei den Medienunternehmen aus. Der Grund ist Artikel 20 DSGVO. Demnach müssen sie ihren Kunden auf Wunsch sämtliche personenbezogenen Daten aushändigen und sicherstellen, dass sie sich bei einem Wechsel an einen anderen Medienanbieter ermitteln und digital aushändigen lassen. „Sämtliche neuen DSGVO-Anforderungen, inklusive des Rechts auf Übertragbarkeit sämtlicher Produktivdaten, vergrößert den Aufwand für die Bereitstellung um den Faktor 20 bis 25“, schätzt Sven Wißmann, Verantwortlicher für den Geschäftsbereich Medien bei Sopra Steria.

Traditionelle Medienunternehmen besitzen zwar weniger Wissen über ihre Kunden. Dennoch wird es ihnen schwer fallen, Tools zu integrieren, die ihnen möglichst auf Knopfdruck die erforderlichen Kundendaten zusammen sammeln und in einer übertragbaren Datei aufbereiten. Das liegt an weit verzweigten und gewachsenen IT-Infrastrukturen. Sie erschweren sowohl die Datenauswertung und Verschlagwortung von Inhalten als auch die DSGVO-konforme Bereitstellung und Portabilität. Unternehmen, deren IT-Systeme ohnehin offen und agil konzipiert sind, werden es erheblich leichter haben, die Vorschriften zu erfüllen.

„Medienhäuser sollten bei der Umsetzung der DSGVO zweigleisig denken, indem sie die Erfüllung regulatorischer Vorgaben mit einer grundlegenden Modernisierung ihres Datenmanagements verknüpfen. Mit parallelen Investitionen in Data Analytics und Robotic Process Automation (RPA) können klassische TV-Sender ihren Rückstand gegenüber reinen Online-Diensten verringern und ziehen damit aus einer Pflichtveranstaltung geschäftlichen Nutzen“, sagt Sven Wißmann von Sopra Steria. 

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